
Burscheid – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kölner Straße / Witzheldener Straße“ in Hilgen.
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Burscheid hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 nach-
stehenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Burscheid beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB I. V. m. § 4a (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kölner Straße / Witzheldener Straße“ und beauftragt die Verwaltung diese durchzuführen.
Planziel ist die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung eines Nahversorgungsstan-
dories mit Wohnnutzung und eines Quartiersplatzes zu schaffen.
Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kölner Straße / Witzheldener Straße mit seinen textlichen Festsetzungen, der Begründung inkl. Umweltbericht, den bisher vorliegenden Gutachten (Verkehrsuntersuchung, Artenschutzprüfung Stufe 1, Verträglichkeitsanalyse) sowie den Plänen und Ansichten des Vorhabens liegen im Rathaus beim Amt 61 für Stadtentwicklungs-
planung, Umwelt und Liegenschaften, Höhestraße 7 — 9, Burscheid, 1. Obergeschoß (Altbau), Zimmer 1.44 zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 28.07.2025 bis 08.09.2025 und zwar:
montags von 8.15 Uhr— 13.15 Uhr u. 14.00 Uhr— 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags von 8.15 Uhr— 13.15 Uhr u. 14.00 Uhr— 16.00 Uhr
freitags von 8.15 Uhr— 12.00 Uhr
aus
Info: Stadt Burscheid