
RBK – Stichwahl Landrat am 28. September 2025.
Wahlbenachrichtigungen bleiben gültig, Informationen zur Briefwahl – Öffnungszeiten Wahlbüro
Da bei der Wahl zum Landrat im Rheinisch-Bergischen Kreis am Sonntag keiner der sechs Kandidaten die erforderliche Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hat, ist nun eine Stichwahl erforderlich. Bei dieser treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen Arne von Boetticher (CDU), mit 40,82 % und Robert Gordon Winkels (SPD) mit 19,26 % an.
Keine neuen Wahlbenachrichtigungen
Für die Stichwahl am 28. September werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Am Wahltag ist die Wahl mit der Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl (14. September) oder auch einfach nur mit dem gültigen Personalausweis möglich, falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar ist.
Briefwahl möglich
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, können auch bei der Stichwahl per Briefwahl wählen. Wer schon für den 14. September Briefwahl beantragt hatte (egal ob postalisch oder online) und dies auch für die Stichwahl vorgemerkt hat, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl nun automatisch nach Hause geschickt.
Alle Wahlberechtigten, die bislang noch nicht per Briefwahl gewählt haben, können die Briefwahlunterlagen nun online bis zum 23. September, 18:00 Uhr über den entsprechenden Button auf www.burscheid.de beantragen. Die Briefwahlunterlagen können auch über den individualisierten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Der QR-Code überträgt die erforderlichen persönlichen Daten automatisch auf die Antragseite für die Online-Beantragung. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch eingegeben werden.
Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 18. September
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt in allen Fällen erst, wenn die frisch gedruckten Stimmzettel vorliegen – voraussichtlich ab Donnerstag, 18. September.
Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist innerhalb des Bundesgebietes portofrei. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 28. September um 16 Uhr im Rathaus eingegangen sein, damit die Stimme zählt. Die Abgabe ausgefüllter Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Wahlmöglichkeit im Rathaus ab Freitag, 19. September
Auch bei der Stichwahl besteht wieder die Möglichkeit im Rathaus, Höhestraße 7 – 9, direkt zu wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.
Das Direktwahlbüro öffnet voraussichtlich am Freitag, den 19. September zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses. In der Mittagspause von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr ist das Direktwahlbüro jedoch geschlossen.
Für die Wahl im Rathaus sind der Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite befindlichen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines erforderlich. Die Abholung der Wahlunterlagen für eine andere Person ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig.
Bei allen Anträgen sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift – eventuell auch die abweichende Versandadresse – anzugeben. Alle Anträge müssen persönlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschrieben sein.
Weitere Informationen rund um die Wahl gibt es auf der städtischen Homepage unter www.burscheid.de.