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Burscheid: Neues zum Erschließungsvertrags ( Thiel-Gelände )

Zwei Städte, ein Sender.

Burscheid – Neues zum Erschließungsvertrags ( Thiel-Gelände )

Einwände der UrbanPro GmbH werden nicht geteilt.

Im langjährigen Rechtsstreit um das Thiel-Gelände „An der Rosendelle / Talstraße“ zwischen der Stadt Burscheid und dem Erschließungsträger UrbanPro GmbH hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die Wirksamkeit des Erschließungsvertrages zwischen der Stadt Burscheid und UrbanPro GmbH bestätigt.

Vertragliche Pflichten des Erschließungsträgers

Nach diesem Vertrag ist die UrbanPro GmbH verpflichtet, das Gebiet vollständig zu erschließen, einschließlich des Straßenendausbaus.

Die UrbanPro GmbH hatte bisher unter anderem die Rechtmäßigkeit des Vertrags angezweifelt und dagegen geklagt. Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Vertrag als rechtmäßig bewertet. Diese Entscheidung bestätigt nun auch das OVG NRW. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der UrbanPro GmbH bleibt nun lediglich die Möglichkeit eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG NRW einzureichen. Lässt das OVG NRW die Revision trotz der Beschwerde weiterhin nicht zu, entscheidet letztlich das Bundesverwaltungsgericht.

Stadt setzt Straßenarbeiten fort

Unabhängig davon setzt die Stadt Burscheid die im Mai 2025 begonnenen Straßenarbeiten fort. Die Stadt Burscheid hatte die Arbeiten zunächst auf eigene Kosten übernommen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die Entscheidung: Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben, ist der Rechtsstreit abgeschlossen. Die Abrechnung der Kosten für die von der Stadt durchgeführten Arbeiten erfolgt in diesem Fall ausschließlich zwischen der Stadt Burscheid und der UrbanPro Gmb.

Info: Stadt Burscheid

 

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