Burscheid: Osterfeuer beim Ordnungsamt anmelden

Genehmigung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern erforderlich Das Osterfeuer gehört für viele zum Osterfest wie der Osterhase und das Eiersuchen. Allerdings sind private Osterfeuer im eigenen Garten in Nordrhein-Westfalen nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss von 2004 des OVG Münster hervor. Soll ein Osterfeuer abgebrannt werden, muss dies als Brauchtumsfeuer gekennzeichnet und beim Ordnungsamt angemeldet…
Weiterlesen