Krankenhaus Wermelskirchen leitet ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren ein

Krankenhaus Wermelskirchen leitet ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren ein. Die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH hat heute beim zuständigen Amtsgericht Köln einen Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung gestellt. Der Antrag wird derzeit gerichtlich geprüft; eine Entscheidung wird in Kürze erwartet. Der Entschluss zur Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens erfolgte vor dem Hintergrund der anhaltenden Probleme des Gesundheitssystems und der unzureichenden…
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