Burscheid: Osterfeuer beim Ordnungsamt anmelden

Genehmigung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern erforderlich. Private Osterfeuer im eigenen Garten sind in Nordrhein-Westfalen nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss von 2004 des OVG Münster hervor. Soll ein Osterfeuer abgebrannt werden, muss dies als Brauchtumsfeuer gekennzeichnet und beim Ordnungsamt angemeldet werden. Abgebrannt werden dürfen solche Feuer nur am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag (nicht am…
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