
Wermelskirchen – Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen startet.
Das gemeinsame Anmeldeverfahren für die Klassen fünf an der Gesamtschule und dem Gymnasium findet von Montag bis Donnerstag, 23. bis 26. Februar, statt. Bereits am Freitag, 27. Februar, findet eine Abstimmung zwischen den beiden Schulen sowie der Stadtverwaltung als Schulträgerin statt, ob an einer oder beiden Schulen Mehrklassen gebildet werden müssen, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Die Bezirksregierung Köln ist bereits darüber informiert, dass die Stadt Wermelskirchen gegebenenfalls am Freitag, 27. Februar, einen Antrag auf Mehrklassenbildung einreichen wird, damit die Bezirksregierung Köln schnellstmöglich über den Antrag entscheiden kann.
Durch das gemeinsame Anmeldeverfahren besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler, die an einer Schule nicht aufgenommen werden, im Anschluss noch an der jeweils anderen Schule angemeldet werden können, sofern dort Plätze frei sind. Als Schulträgerin kann die Stadtverwaltung bei Bedarf zusätzliche Plätze schaffen, indem für eine oder beide Schulen eine Mehrklasse beantragt wird. Für diesen Weg hat sich die Stadt entschieden, um zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden und anschließend nicht mehr an Anmeldeverfahren in anderen Kommunen teilnehmen können, weil diese dort bereits abgeschlossen sind.
Fotos: Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann




