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Wermelskirchen: Ordnungsamt prüft, ob Hausnummern im Stadtgebiet gut sichtbar sind

Zwei Städte, ein Sender.

Es ist ärgerlich, wenn ein Brief oder das ersehnte Paket zum Geburtstag nicht ankommt. Und wenn der Pizzadienst die Hausnummer nicht findet und die Pizza erst geliefert wird, wenn sie kalt ist, ist der Videoabend nur noch halb so schön. Gefährlich wird es jedoch, wenn Feuerwehr oder Rettungsdienst bei einem Notruf wertvolle Zeit damit verschwenden, das richtige Haus oder den Eingang zu finden, weil die Hausnummer nicht gut sichtbar angebracht ist.

Da hilft auch keine moderne Navigationstechnik, wenn auf den letzten Metern die schnelle Hilfe im Notfall an der schlechten Kennzeichnung vor Ort scheitert.  

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Wermelskirchen sind deshalb im Januar im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um die ordnungsgemäße Nummerierung der Häuser zu kontrollieren. Hintergrund der wichtigen Aktion ist, darauf aufmerksam zu machen, dass gut sichtbare Hausnummern Leben retten können, weil im Notfall schon wenige Minuten über Leben und Tod entscheiden können.

Dort, wo Hausnummern im Stadtgebiet ganz fehlen oder einfach schlecht zu sehen sind, finden die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigten einen rosafarbenen Zettel im Briefkasten, mit dem sie darauf aufmerksam gemacht werden, den Mangel zu beheben. Sollte bei einer späteren Nachkontrolle festgestellt werden, dass die Hausnummer weiterhin fehlt oder nicht gut sichtbar ist, kann es allerdings auch zu Bußgeldern kommen.

Denn: Jedes Haus hat eine nach dem Baugesetzbuch vergebene genaue Straßenbezeichnung mit zugehöriger Hausnummer. Deshalb muss jedes Haus muss gemäß dem Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder den Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen werden. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar und gut lesbar sein.

Wichtig ist, dass Hausnummer gut sichtbar und bestenfalls auch gut beleuchtet im Eingangsbereich oder direkt am Haus angebracht sind. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft dabei, die bestimmte Hausnummer schnell und verlässlich zu finden.

Das Ordnungsamt Wermelskirchen empfiehlt daher:

•      Hausnummern sollten gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als drei Metern angebracht sein. Idealerweise sind die Hausnummern sogar beleuchtet oder selbstleuchtend.

•      Die Hausnummern sollten unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.

•      Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, macht es Sinn, die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen.

•      Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.

•      Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.

Foto / Infos: Stadt Wermelskirchen

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