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„BfB will, dass Burscheid auch offiziell Musikstadt ist“

Zwei Städte, ein Sender.

Erneuter Anlauf nach 11 Jahren – Stadt soll Antrag auf Namenszusatz stellen

Burscheid –

 

Wann, wenn nicht in diesem Jahr? Gleich fünf Jubiläen feiert die Burscheider Musikwelt: 210 Jahre Musicalische Academie von 1812 zu Burscheid, 180 Jahre Chorgemeinschaft Burscheid, 110 Jahre Orchesterverein Hilgen 1912, 50 Jahre Musikschule Burscheid und 25 Jahre Chor (L)a Capella. Und so fragt die Ratsfraktion des Bündnisses für Burscheid (BfB), welcher Anlass besser sein könnte, als „diese geballte Summe an denkwürdigen Jahrestagen“, als dass sich die Stadt in einem solchen Jahr darum bemüht, den Titel Musikstadt als offiziellen Namenszusatz führen zu dürfen. Und genau dies will das BfB mittels eines Antrages an den Stadtrat erreichen. Zum wiederholten Mal
Zu Erinnerung: Die BfB-Fraktion und der ehemalige Pfarrer Gerhard Schauen stellten bereits 2011 unabhängig voneinander den Antrag, den Ortsnamenzusatz „Musikstadt“ offiziell zu führen – kurz nachdem der Landtag die entsprechende Ergänzung der Gemeindeordnung beschlossen hatte. Dies lehnte der Rat der Stadt mehrheitlich ab, da Burscheid auch noch andere Attribute zuzuschreiben wären.
BfB-Fraktionschef Michael Baggeler hebt hervor:
„Zwischenzeitlich waren 36 Städte und Gemeinden in NRW mitihren Anträgen erfolgreich und erinnern durch entsprechende amtliche Zusatzbezeichnungen an Besonderheiten ihrer Geschichte oder an heutige Eigenarten oder Bedeutungen.
So gibt es zum Beispiel die Blütenstadt Leichlingen,die Schlossstadt Hückeswagen, die Hansestadt Wipperfürth und die Gartenstadt Haan.“
Das BfB sei nach wie vor der Ansicht, dass Burscheid die gesetzlichen Erfordernisse für den Zusatz „Musikstadt“ erfüllt.
Baggeler: „So wurden jüngst bei der „Expedition Heimat2.0“ sowohl die Stadtverwaltung als auch der Rheinisch-Bergische Kreis nicht müde Burscheid als Musikstadt hervorzuheben.“ Es gehe nicht um die Aufwertung einer bestimmten Gruppe und die Abwertung anderer Gruppen. Es gehe bei diesem Namenszusatz um das, was Burscheid von anderen Kommunen in der Region unterscheide und für Burscheid ein ganz besonderes Merkmal sei. Auch im aktuellenIEHK „Burscheid 2025“ (das vom Rat einstimmig beschlossen wurde) werde die Bedeutung der Musik für die Stadt Burscheid als „herausragend“ bezeichnet. Auch die Tourismusagentur „Das Bergische“ werbe für „Burscheid – Musikstadt des Bergischen
Landes“. Auf der städtischen Homepage werde der Begriff ebenfalls sehr häufig gebraucht. Weil auch unsere Verwaltung wisse, dass diese Bezeichnung für das Stadtmarketing nicht unerheblich sei.
Und Baggeler schreibt weiter: „Denn diese Bezeichnung macht neugierig. Sie sagt aus, dass die Kultur hier in Burscheid einen hohen historischen Stellenwert hat. Bereits 1907 überschrieb Heimatforscher Hugo Liesendahl in seinem Buch „Burscheid und seine Umgebung“ ein Kapitel mit ‚Burscheid als Musikgemeinde‘. Der BfB-Fraktionsvorsitzende zitiert daraus: „Gerade wir Burscheider sind stolz ob dieses Lobes, ist doch hier seit 100 Jahren der eigentliche Herd dieses Kunstzweiges, ist doch das ganze Kulturleben Burscheids aufs engste mit der Musik verbunden, die ihren veredelnden Einfluss in hohem Maße geltend macht.“ Der spätere Burscheider Ehrenbürger und NRW-Kultusminister Professor Paul Luchtenberg habe 1941 der Musicalischen Academie als ein „musikalisches Institut des Ortes“ gar eine kommunalpolitische Bedeutung zugewiesen. „Die bürokratischen Voraussetzungen zu erfüllen, den Begriff Musik in seinem Stadtnamen führen zu dürfen, ist ein Umstand, den keine teure Marketingkampagne ersetzen kann und um den uns andere beneiden werden. Daher der dringende Appell an den Rat der Stadt, die Bedeutung der Musik für Burscheid entsprechend zu würdigen und mit dem offiziellen Namenzusatz für unsere Stadt zunutzen“, erklärt Baggeler.
In Bezug auf damit einhergehende Kosten verweist das BfB auf eine große Bereitschaft in Bürgerschaft und Burscheider Musikvereinen vor elf Jahren zum Beispiel für die entsprechenden neuen Ortsschilder zu spenden. An diese Bereitschaft lasse sich ganz
sicher anknüpfen.
Foto: BfB

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