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Leichlingen: Durchsuchungsmaßnahmen nach Jagdwilderei

Zwei Städte, ein Sender.

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Im Januar 2022 hat die Polizei Rhein-Berg über einen Vorfall in Leichlingen berichtet, bei dem es in einem umzäunten Wildgatter mit Rotwild in der Ortslage Altenhof zu einer Jagdwilderei gekommen ist (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62459/5129758).

Im Laufe der kriminalpolizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 39-jährigen Leichlinger. Gestern Morgen (20.04.) wurde ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Jagdwilderei sowie Diebstahls umgesetzt. Dabei ist sowohl die Wohnanschrift des Beschuldigten als auch ein angrenzendes Waldstück mit mehreren Holzhütten durchsucht worden.

Wegen der zu vermutenden Bewaffnung des Beschuldigten sind für diese Durchsuchungsmaßnahmen auch Spezialeinheiten eingesetzt worden.

Es wurden vier Personen angetroffen, darunter auch der Beschuldigte. Im Rahmen der Durchsuchung sind diverse Beweismittel sichergestellt worden. Besonders beweiserheblich dürften dabei zwei mutmaßlich baulich veränderte Luftgewehre, zwei PTB-Waffen und mehrere Messer sein. Alle angetroffenen Personen wurden zur Polizeiwache Burscheid verbracht. Bei drei Personen erfolgte eine erkennungsdienstliche Behandlung, eine der Personen ist zeugenschaftlich vernommen worden.

Anschließend sind alle Personen wieder entlassen worden. Die beschlagnahmten Beweismittel werden nun gesichtet und ggf. weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

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