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Wermelskirchen: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Zwei Städte, ein Sender.

Demnächst werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtszeit von 2025 bis 2030 für das Verwaltungsgericht Köln gewählt. Deshalb werden aktuell in der Stadt Wermelskirchen sechs Personen gesucht, die dieses verantwortungsvolle und gesellschaftlich wichtige Amt ausüben möchten. Wer Interesse an dieser wichtigen Aufgabe hat, meldet sich bitte bis spätestens 30. November 2023 bei der Stadt Wermelskirchen. Unter www.wermelskirchen.de findet sich das benötigte Formular, das ausgefüllt an die Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt, Telegrafenstraße 29 – 33, in 42929 Wermelskirchen geschickt wird.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus. Das Ehrenamt wird auf die Dauer von fünf Jahren ausgeübt.

Die Wahlperiode der aktuellen Richterinnen und Richter endet im kommenden Jahr. Die Wahl der Richterinnen und Richter für die nächste Amtsperiode von 2025 bis 2030 läuft in einem zweistufigen Verfahren. 

Die Stadt Wermelskirchen erstellt eine Vorschlagsliste aus den Bürgerinnen und Bürgern, die sich um das Amt bewerben. Diese wird zunächst vom Rat der Stadt beschlossen und anschließend trifft der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises die Auswahl der künftigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Nur wer auf der Vorschlagsliste steht, kann zum Richter oder zur Richterin ernannt werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift. Bürgerinnen und Bürger, die sich bewerben möchten, müssen ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wermelskirchen haben und zu Beginn der Schöffenperiode am 1. April 2025 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für die Wahl ist außerdem, dass keine Ausschlussgründe zur Bekleidung öffentlicher Ämter bestehen.

Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder Personen, gegen die wegen einer schweren Straftat ermittelt wird. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle, ehrenamtliche Amt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Allerdings müssen Ehrenamtler auch bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular zum Download finden sich auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de oder auf der Website von NRW Justiz unter https://bit.ly/46ht1x8

Infos: Stadt Wermelskirchen

 

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