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Wermelskirchen: Kommunale Abgaben überweisen – Steuertermin am 15.11.2023

Zwei Städte, ein Sender.

Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15. November 2023 die vierte Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und ggfs. Abwassergebühren), sowie Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig ist. 

Derzeit ist es leider nicht möglich, die zum 15. November fälligen Zahlungen per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Grund ist der Cyberangriff auf den für die Stadt zuständigen IT-Dienstleister. Deshalb werden alle Abgabepflichtigen – auch die, für die laut Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt – im eigenen Interesse dringend gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten und die Zahlung per Überweisung an das Konto der Stadtkasse bei der

  • Sparkasse Wermelskirchen,
  • IBAN: DE41 3405 1570 0000 1000 57 zu tätigen
  • BIC: WELADED1WMK

zu tätigen.

Die Stadt bittet darum, dass bei der Überweisung das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabebescheid des Jahres 2023 angegeben wird.

Nähere Angaben wie Kassenzeichen, Bankverbindung und Ansprechpartner entnehmen Bürgerinnen und Bürger dem aktuellen Grundbesitzabgaben-, Gewerbe- oder Hundebescheid.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse, der Abgabenerhebung und der Verwaltung des städtischen Abwasserbetriebes gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Die zentralen Mail-Postfächer der Abteilungen sind derzeit nicht erreichbar. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse sind telefonisch unter den Nummern 02196 / 710-214 oder 02196 / 710-215 sowie per Fax an 02196 / 710-7210 zu erreichen. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für persönliche Termine parat oder können per Brief angeschrieben werden.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die außergewöhnliche Situation.

Infos: Stadt Wermelskirchen

 

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