-
01762 320 20 72​​​​​​
studio@radiohilgenwk.de

Burscheid: Osterfeuer beim Ordnungsamt anmelden

Zwei Städte, ein Sender.

Genehmigung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern erforderlich

Das Osterfeuer gehört für viele zum Osterfest wie der Osterhase und das Eiersuchen. Allerdings sind private Osterfeuer im eigenen Garten in Nordrhein-Westfalen nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss von 2004 des OVG Münster hervor. Soll ein Osterfeuer abgebrannt werden, muss dies als Brauchtumsfeuer gekennzeichnet und beim Ordnungsamt angemeldet werden. Abgebrannt werden dürfen solche Feuer nur am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag (nicht am Karfreitag!). Zudem müssen sie als öffentliche Veranstaltung stattfinden und für jeden zugänglich sein. In der Regel sind es Vereine, Organisationen oder Glaubensgemeinschaften, die solche Brauchtumsfeuer anmelden.

Beim Abbrennen von Osterfeuern ist besonders der Natur- und Tierschutz zu beachten. Hier sollten die Holzschichten vor dem Abbrennen auf Vogelbruten kontrolliert und umgeschichtet werden, damit Kleintiere wie Igel, Kaninchen etc. rechtzeitig fliehen können. Um unnötige Rauchentwicklung zu vermeiden, muss das Holz so trocken wie möglich sein. Verboten sind brennbares Material wie Benzin und mit Lack behandeltes Holz, Altreifen, Sperrmüll und Kunststoff.

Für Feuer, die in einer handelsüblichen Feuerschale im privaten Bereich abgebrannt werden, wird eine Genehmigung der Ordnungsbehörde nicht zwingend benötigt. Diese fallen weder unter den Begriff des Brauchtumsfeuers, noch unter den des Nutzfeuers. Diese Feuer können der Ordnungsbehörde jedoch freiwillig angezeigt werden.

Genehmigungen werden nur mit Auflagen erteilt

Das Abbrennen von Nutzfeuern ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten. Ausnahmen können bei der Ordnungsbehörde beantragt werden.

Auf der Notfall-Webseite der Stadt Burscheid www.stadt-burscheid.de in der Rubrik Formulare ist ein Merkblatt zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen veröffentlicht.

Ebenso finden Sie unter Nutz- und Brauchtumsfeuer das Formular zur Beantragung. Link: https://stadt-burscheid.de/wp-content/uploads/2024/02/Merkblatt_Anzeige-eines-Nutzfeuers-in-Burscheid.pdf

Infos: Stadt Burscheid

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert